BienenschutzNatur & Umwelt

Der NABU kritisiert den neulich bekannt gewordenen Vorschlag der EU-Kommission zur Wiederzulassung von Glyphosat. Er missachtet die negativen Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf Tiere und Pflanzen. Auch sieht der Entwurf keine Beschränkung der Privat-Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich vor. Und auch ein Verbot des Abspritzen von reifem Getreide zur erleichterten Ernte ist nicht vorgesehen. Bei Anwendung von Glyphosat auf städtischem Grün, wie Parkflächen und Kinderspielplätzen, wird lediglich empfohlen, die Anwendung zu reduzieren – anstatt sie zu verbieten. Der Wirkstoff könnte somit auch direkt mit Menschen in Verbindung kommen.

Schädlich für Umwelt und damit auch für Bienen

„Inzwischen besteht kein Zweifel mehr daran, dass Glyphosat eine ganze Reihe schädlicher Auswirkungen auf die Natur hat. Der jetzige Vorschlag ist eine Enttäuschung für den Umwelt- und Naturschutz in Europa. Außerdem wird der falschen Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich weiter Tür und Tor geöffnet“, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller zurecht. Der NABU appellierte an die Bundesregierung, die Vermeidung negativer Folgen für die biologische Vielfalt zur Bedingung einer Wiederzulassung zu machen. Die Anwendung im Privatbereich muss nach Ansicht der Naturschützer gänzlich verboten werden. Das ist verständlich, denn Mittel dieser Art haben nichts im heimischen Garten zu suchen. Manche Gärten sind ohnehin schon so steril, dass sich kein Insekt (und erst Recht keine Biene) mehr dorthin verirren möchte.

Nahrungskreislauf belastet

Jährlich werden allein in Deutschland bis zu 8.000 Tonnen Glyphosat ausgebracht. Auf fast der Hälfte aller landwirtschaftlichen Flächen findet das Breitbandherbizid Anwendung. Dabei schädigt es auch seltene Ackerwildkräuter und Insekten, die wiederum Nahrungsquelle zahlreicher, teils gefährdeter Feldvögel sind. „Glyphosat zerstört ganze Nahrungsnetze. Das Pflanzengift heizt damit auch massiv dem Verlust der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft ein“, so Miller. Dass dies auch den Bienen enorm schadet, ist damit eine logische Schlussfolgerung.

Tierarten wie Goldammer, Vierfarbige Kuckuckshummel oder Großer Abendsegler, aber auch Ackerwildkräuter wie das Rundblättrige Hasenohr, die Gewöhnliche Kornrade oder der Lämmersalat stünden stellvertretend für alle Arten, an deren Rückgang Glyphosat Anteil habe. Zudem sieht der jetzige Entwurf keinen Ausgleich zur Kompensation des Glyphosat-Einsatzes vor, wie etwa Blühstreifen oder Brachflächen. Eine Verlängerung der Zulassung widerspräche darüber hinaus der EU-Pestizid-Verordnung. In ihr ist die biologische Vielfalt als eigenständiges Schutzgut im Pflanzenschutzrecht festgeschrieben. Bleibt abzuwarten, was von der EU und ihren Kommissionen zu erwarten ist.

Mithelfen und Glyphosat-Händler melden

Der NABU ruft aktuell in einer Online-Meldeaktion dazu auf, Händler zu melden, die Glyphosat oder ähnliche Mittel verkaufen, etwa lokale Bau- oder Gartenmärkte oder Online-Händler. Ziel ist es, nach zahlreichen Baumärkten, nun auch die Online-Händler dazu zu bewegen, glyphosathaltige Mittel aus ihrem Sortiment zu nehmen: www.NABU.de/glyphosat-melden

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